Seit dem 1. Januar 2019 wird die Geldspielbranche in der Schweiz durch das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) sowie die Ausführungsverordnungen betreffend die Organisation von Geldspielen und die Bekämpfung von Geldwäscherei geregelt. Dieser neue Rechtsrahmen hat die Anpassung der bestehenden interkantonalen Vereinbarungen erfordert.
Verordnung des EJPD
über die Sorgfaltspflichten der Veranstalterinnen von Grossspielen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK)
Convention romande sur les jeux d’argent (CORJA)
nur auf Französisch